Umweltschutz bei BEKA

Interview mit der Umweltschutzbeauftragten Irene Bürkle

Frau Bürkle, Sie sind bei BEKA für das Umweltmanagement zuständig. Bitte stellen Sie sich selber kurz vor.

Ich bin Umweltschutzingenieurin und habe an der Fachhochschule Bingen studiert. Mein Schwerpunkt war Umweltrecht und Umweltwirtschaft. Bei BEKA wurde ich als Umweltmanagementbeauftragte eingestellt, da die Umweltnorm ISO 14001 einen Beauftragten der obersten Leitung vorsieht. Zusätzlich konnte ich mich als Abfallbeauftragte qualifizieren, so dass ich diese umweltrelevanten Abläufe besser organisieren kann.

BEKA Umweltschutzbeauftragte Irene Bürkle

BEKA Umweltschutzbeauftragte Irene Bürkle

Was qualifiziert Sie für diese Aufgabe? Wo konnten Sie Erfahrungen sammeln?

Ich habe meine jetzige Tätigkeit schon drei Jahre bei einem Automobilzulieferer durchgeführt. Während dieser Zeit habe ich mich zum Betriebsprüfer im Umweltschutz ausbilden lassen, habe also auch die Ausbildung zum Umweltauditor für die ISO 14001. Später habe ich ein Umweltmanagementsystem ähnlich der ISO 14001 in einer amerikanischen Kaserne eingeführt und war zuletzt in der Stadtverwaltung München für technische Stellungnahmen bei Genehmigungsverfahren im Bereich Lärm und Luftreinhaltung zuständig.

„DIN EN ISO 14001“ wofür steht diese Bezeichnung?

Die DIN EN ISO 14001 ist eine Umweltnorm. Sie beschreibt, dass man Verfahren im Unternehmen im Griff haben soll, die schädlich für die Umwelt sein können. Ich spreche immer von ISO 14001, weil es sich um eine international gültige Norm handelt, die von der International Standort Organisation (ISO) herausgegeben wurde. Diese Norm wurde von der deutschen (DIN) und europäischen (EN) Normenorganisation übernommen.

Was müssen wir uns unter dem Begriff „Umweltmanagement“ vorstellen?

Der Schutz der Umwelt muss „gemanaged“ werden. Er passiert nicht von allein. Umweltmanagement in einem Unternehmen bedeutet, dass man sorgsam mit Ressourcen umgeht und Schadstoffe von der Umwelt fernhält. Es ist notwendig umweltrelevante Prozesse im Unternehmen zu betrachten und wenn möglich zu ändern, um sie umweltfreundlicher zu gestalten. Da es viele Überschneidungen mit der Arbeitssicherheit gibt, werden Vorgaben der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften mit überwacht.

Welche Bedeutung hat die Umweltzertifizierung für ein Unternehmen?

Der Punkt Gesetzeskonformität wird in der Norm stark hervorgehoben. Möchte ein Unternehmen nachhaltig arbeiten, muss es Gesetzesänderungen überwachen und gesetzeskonform arbeiten. Mit der Nachhaltigkeit gewährleisten wir auch Liefertreue. So kommt es, dass unsere Kunden uns nach der Umweltzertifizierung fragen und die Zertifizierung als Bewertungskriterium für neue Lieferanten heranziehen.

Bitte beschreiben Sie ein typisches Beispiel Ihrer Arbeit.

Es war wichtig im Unternehmen festzulegen, wer sich für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen verantwortlich fühlt. Dafür habe ich eine Verfahrensanweisung geschrieben. Doch das allein genügt nicht. Es muss ein für die Mitarbeiter verständliches Konzept der Abfalltrennung geben. Das fängt mit farbigen und beschrifteten Mülltonnen an und hört mit einem sortierten Abfallplatz auf.

Welche Stoffe im Produktionsprozeß sind kennzeichnungspflichtig?

Reiniger sind Gefahrstoffe. Sie werden in großen Mengen gekauft und müssen umgefüllt werden. Der neue Behälter benötigt eine Aufschrift und einen Hinweis zur Gefährdung. Auch Kleber und Sprays sind Gefahrstoffe, deshalb kennzeichnet sie der Hersteller mit Gefahrstoffsymbolen. Die gefährlichsten Stoffe setzen wir in der Brünierung und Phosphatierung ein. Wir arbeiten mit Fetten und Ölen, diese Stoffe sind relativ unschädlich. Wir wollen dennoch alle Behälter, in die Stoffe umgefüllt werden, mindestens mit dem Stoffnamen kennzeichnen. Was draufsteht sollte auch drin sein.

BEKA Umweltschutzbeauftragte Irene Bürkle

Die Umweltschutzbeauftragte bei der Überprüfung der Kennzeichnung von Abfallstoffen

Warum ist die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe so wichtig?

Die Mitarbeiter sollen davor bewahrt werden, Stoffe zu verwechseln. Wird in einen Behälter immer derselbe Stoff eingefüllt, muss er vorher nicht gereinigt werden. Bei Verwechslung könnte das erneute Befüllen zu einer chemischen Reaktionen führen.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die Mitarbeiter über die Gefahren eines Einsatzstoffes zu informieren. Deshalb wollen wir nicht nur die Stoffe kennzeichnen, sondern auch alle Sicherheitsdatenblätter zentral in der Abteilung verfügbar machen.

Frau Bürkle, herzlichen Dank für dieses Gespräch.